Lastenfahrrad Förderung in Ergolding
Ergoldinger Förderprogramm 2024
Privatpersonen
Gefördert werden neuwertige (Lasten)-e-Bikes sowie Gebrauchtmodelle. Letztere werden jedoch nur gefördert, sofern sie mit Rechnung über eine:n Händler:in erworben werden.
Ergolding
250 Euro
Das Förderprogramm für Lastenräder geht bis zum 31.12.2024 und richtet sich an Privatpersonen.
Die Marktgemeinde Ergolding möchte dazu beitragen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad, speziell das e-Bike, als gute Alternative zum Auto wahrnehmen. Die Verschiebung von Verkehrsanteilen hin zum Rad kann dabei helfen, den Ausstoß von CO2 und Schadstoffen zu reduzieren, die Belastung der Anwohner zu verringern und Staus abzubauen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
- e-Bikes, Pedelecs
Wichtig: Leasing-Räder werden nicht gefördert.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 250 € und maximal 20 % der nachgewiesenen Kosten für e-Lastenfahrräder
- 100 € und maximal 20 % der nachgewiesenen Kosten für e-Bikes
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen (natürliche Personen), die im Markt Ergolding ihren Hauptwohnsitz haben
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Förderantrag erhältst du online. Diesen schickst du an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Markt Ergolding
Lindenstraße 25
84030 Ergolding
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
In dem Förderantrag muss folgendes enthalten sein:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie des Kaufbelegs
- Rechnungskopie. Die Rechnungskopie muss bestätigen, dass es sich um ein Elektrofahrrad handelt, auf den/die Antragsteller*in ausgestellt ist und das Kaufdatum zeigt.
Schritt 2:
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der/die Antragsteller*in verpflichtet sich, gewährte Fördermittel zurückzuzahlen, wenn diese nicht zweckentsprechend verwendet worden sind.
Wichtig: Gefördert werden nur Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 und innerhalb der letzten 3 Monate gekauft wurden. Die Förderung des Marktes Ergolding stellt eine freiwillige Leistung dar. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine Förderung