Lastenfahrrad Förderung in Erding
Das Förderprogramm für Lastenräder und -anhänger
Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Erding
1.000 Euro
Die Stadt Erding fördert Lastenräder und Anhänger seit dem 01. April 2022.
Bis zu 1.000 Euro kannst du dank der Lastenrad Förderung sparen. Die Stadt Erding möchte mit der Kaufprämie dazu beitragen, den Radverkehr attraktiver zu gestalten und die Antragsberechtigten zu motivieren aufs Lastenrad umzusteigen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bei Lasten e-Bikes: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 1.000 Euro
- Bei Lastenfahrräder: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro
- Bei Lastenanhängern: 30 % der Anschaffungskosten und maximal 350 Euro
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Erding
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Sitz und Wirkungskreis bzw. Grundstück in Erding
- Gemeinnützig anerkannte Vereine und Genossenschaften mit Sitz und Wirkungskreis in Erding
- Gewerbetreibende und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Erding
- Freiberuflich tätige Personen, die in Erding gewerbesteuerpflichtig sind
Wichtig: Je Antragssteller, Institution sowie je Haushalt ist maximal ein Fahrzeug bzw. Lastenanhänger förderfähig.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Stadt Erding abgerufen werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden. Die Unterzeichnung des Kaufvertrags und eine verbindliche Bestellung sowie Anzahlung darf erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.
Schritt 2:
Sende den Antrag inklusive eines Angebotes des Fördergegenstandes und der Nachweise postalisch oder per E-Mail an die nachfolgende Adresse:
Stadt Erding
Stadtentwicklung - Lastenradförderung
Landshuter Straße 1
85435 Erding
E-Mail: radlstadt@erding.de
Als Nachweis für:
- Privatpersonen: eine Kopie des Personalausweises erforderlich, Hauptwohnsitz in Erding
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Genossenschaften: eine Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG/ Genossenschaft zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme, eine entsprechende Beauftragung der Hausverwaltung/ des Vorstands, bei WEGs ein aktueller Grundbuchauszug, Grundstück der WEG in Erding
- Gemeinnützigkeit: eine Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer in Kopie
- Gewerbetreibende: ein Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie, Sitz oder eine Niederlassung in der Stadt Erding
- Freiberuflichkeit: ein Steuerbescheid in Kopie, Antragstellende in Erding Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Schritt 3:
Die Stadt Erding prüft daraufhin, ob der eingereichte Förderantrag den Vorgaben der Richtline entspricht.
Schritt 4:
Entspricht der Antrag den Vorgaben der Richtlinie, erhältst du die Förderzusage der Stadt. Diese Förderzusage ist ab Ausstellungsdatum 4 Monate gültig. In begründeten Ausnahmefällen ist allerdings eine Verlängerung dieser Frist möglich. Dafür musst du einen Antrag in schriftlicher Form vor Firstablauf einreichen.
Reiche unverzüglich (spätestens 3 Wochen) nach Erhalt die nachfolgenden Dokumente ein:
- eine Kopie des abgeschlossenen Kaufvertrags bzw. die Rechnung
- die entsprechenden Überweisung- oder Einzugsnachweise
Die Auszahlung der einmaligen Kaufprämie erfolgt nach der Prüfung des eingereichten Kaufvertrags sowie der entsprechenden Rechnung.