Lastenfahrrad Förderung in Donauwörth

Lastenrad Förderung der Kreisstadt Donauwörth

Lastenrad Förderung in Donauwörth
Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Gefördert werden der Kauf oder Leasing (36 Monate) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern. DIe MIndestzuladung muss bei Lastenrädern 40 kg zzgl. Fahrergewicht und bei Anhängern 25 kg betragen. Lastenräder müssen eine zusätzliche Transportfläche oder Transportkiste aufweisen (keine "Leicht-Lastenräder").

Reichweite

Donauwörth

Fördermittel

500 Euro

Die Stadt Donauwörth fördert den Kauf oder das Leasing von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern, um den Radverkehr zu unterstützen. Die Förderung beträgt 25 % der Anschaffungs- oder Leasingkosten über 36 Monate, maximal 500 € für Pedelecs und maximal 250 € für nicht-elektrische Lastenfahrräder. Für Fahrradanhänger beträgt die Förderung 30 % der Kosten, maximal 200 €.

Die Stadt Donauwörth verfolgt das Ziel des Klimaschutzes und möchte ihre beschlossenen Minderungspfade umsetzen, insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor um 30 % bis 2030. Dafür bietet sie Förderprogramme an, die den Einsatz von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern unterstützen. Durch diese Maßnahmen soll der Anteil des Radverkehrs bei Personen- und Gütertransporten erhöht werden, was dazu beiträgt, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und die Stadt zu entlasten. Dies führt zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen, einer Verringerung von Lärm und einer Verbesserung der Luftqualität und Lebensqualität vor Ort.

Was wird gefördert?

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Nicht förderfähig sind e-Bikes/S-Pedelecs, nachträgliche Umbauten, Zubehör, Privatkäufe sowie gebrauchte Fahrradanhänger.

Umfang der Förderung

  • Lastenräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung: beträgt 25 % der Anschaffungskosten bzw. der Leasingkosten, maximal 500 €
  • Lastenfahrräder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 250 €
  • Lastenanhänger: 30 % der Anschaffungskosten, maximal 200 €

Achtung: Eine Kombination mit Firmenrad-, Betriebsrad-, oder Dienstradleasingangeboten oder ähnlichem, die in der Regel über die Arbeitgeberin, bzw. den Arbeitgeber angeboten wird, ist nicht gestattet.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Donauwörth
  • gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Donauwörth

Nicht antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und deren Tochtergesellschaften sowie politische Parteien.  

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du findest alle relevanten Informationen zur Förderung in dem Fördermerkblatt der Stadt Donauwörth.

Wie läuft die Förderung ab?

Das Antragsformular kannst du ganz einfach online befüllen und versenden oder downloaden. Das Online-Formular kannst du hier finden.

Der Vordruck ist ebenfalls im Zimmer 106 im Rathaus erhältlich. Weitere Informationen und Fragen zu den Förderungen werden gerne telefonisch unter 0906 789 106 beantwortet.  

Schritt 1: Einreichung des Antrags

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und ein Angebot für den Fördergegenstand müssen eingereicht werden.
  • Der Antrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet, und falls Fördermittel verfügbar sind, erhält die antragstellende Person einen Bewilligungsbescheid.

Schritt 2: Bewilligung

  • Der Bewilligungszeitraum für Lastenfahrräder und Lastenanhänger beträgt 3 Monate ab dem Datum des Bewilligungsbescheides.

Schritt 3: Einreichung der Unterlagen
Mit dem Förderantrag oder innerhalb des Bewilligungszeitraums sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Kopie der Kassenquittung des Händlers oder ein entsprechender Kontoauszug
  • Technische Unterlagen bzw. ein Datenblatt, das die Fördervoraussetzungen gemäß Ziffer 2 belegt
  • Foto des geförderten Objekts
  • Für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Körperschaften: Nachweis des Sitzes in Donauwörth sowie eine Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer

Schritt 4: Verlängerung des Bewilligungszeitraums (falls erforderlich)

  • Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss vor Ablauf schriftlich, per E-Mail oder telefonisch (0906 789-106) beantragt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, besonders bei Postversand. In der Regel wird um bis zu 3 Monate verlängert – jedoch nicht über das Programmende am 30. April 2026 hinaus.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und wird nach Prüfung der Unterlagen per Banküberweisung ausgezahlt.

Weitere Informationen

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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