Lastenfahrrad Förderung in Donauwörth
Lastenrad Förderung der Kreisstadt Donauwörth
gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Donauwörth und gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Donauwörth.
Donauwörth
500 Euro
Die Stadt Donauwörth fördert den Kauf oder das Leasing von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern, um den Radverkehr zu unterstützen. Die Förderung beträgt 25% der Anschaffungs- oder Leasingkosten über 36 Monate, maximal 500 € für Pedelecs und maximal 250 € für nicht-elektrische Lastenfahrräder. Für Fahrradanhänger beträgt die Förderung 30 % der Kosten, maximal 200 €.
Die Stadt Donauwörth verfolgt das Ziel des Klimaschutzes und möchte ihre beschlossenen Minderungspfade umsetzen, insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor um 30% bis 2030. Dafür bietet sie Förderprogramme an, die den Einsatz von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern unterstützen. Durch diese Maßnahmen soll der Anteil des Radverkehrs bei Personen- und Gütertransporten erhöht werden, was dazu beiträgt, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und die Stadt zu entlasten. Dies führt zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen, einer Verringerung von Lärm und einer Verbesserung der Luftqualität und Lebensqualität vor Ort.
Was wird gefördert?
- (e-)Lastenfahrräder: Mindestzuladung von 40 kg und speziell für den Transport von Personen und Lasten ausgelegt, indem sie eine zusätzliche Transportfläche oder Transportkiste aufweisen (keine "Leicht-Lastenräder")
- Fahrradanhänger: mit einer Mindestzuladung von 25 kg
Umfang der Förderung
- Lastenräder: (Mindestzuladung 40 kg zzgl. Fahrergewicht) beträgt 25 % der Anschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate - maximal 500 € für Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Pedelec)
- Lastenfahrräder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung: 25 % der Anschaffungskosten maximal 250 €
- Fahrradanhänger: (Mindestzuladung 25 kg) beträgt 30 % der Anschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate, maximal 200 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Donauwörth
- gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Donauwörth
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du findest alle relevanten Informationen zur Förderung in dem Fördermerkblatt der Stadt Donauwörth.
Wie läuft die Förderung ab?
Das Antragsformular kannst du ganz einfach online befüllen und versenden oder downloaden. Das Onlineformular kannst du hier finden.
Der Vordruck ist ebenfalls im Zimmer 106 im Rathaus erhältlich. Weitere Informationen und Fragen zu den Förderungen werden gerne telefonisch unter 0906 789 106 beantwortet.
Schritt 1: Einreichung des Antrags
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und ein Angebot für den Fördergegenstand müssen eingereicht werden.
- Der Antrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet, und falls Fördermittel verfügbar sind, erhält die antragstellende Person einen Bewilligungsbescheid.
Schritt 2: Bewilligung
- Der Bewilligungszeitraum für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger beträgt 3 Monate ab dem Datum des Bewilligungsbescheides.
Schritt 3: Einreichung der Unterlagen
- Mit dem Antrag muss mindestens ein Angebot eingereicht werden.
- Innerhalb des Bewilligungszeitraums sind weitere Unterlagen einzureichen, darunter Kopien des Kauf- oder Leasingvertrags, technische Unterlagen, ein Foto des geförderten Objekts und ggf. Nachweise für gemeinnützige Organisationen.
Schritt 4: Verlängerung des Bewilligungszeitraums (falls erforderlich)
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt werden, jedoch nicht über das Ende des Förderprogramms hinaus.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und wird nach Prüfung der Unterlagen per Banküberweisung ausgezahlt.
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