Lastenfahrrad Förderung in Bamberg
Die Stadt Bamberg fördert wieder!

Privatpersonen
Bamberg
1.000 Euro
Das städtische Klima- und Umweltamt bezuschusst den Kauf von Lastenfahrrädern und Radanhängern. Dadurch soll der Radverkehrsanteil in der Stadt erhöht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelästigung reduziert werden.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommt:
- Ein Lastenfahrrad oder (e-) Lastenfahrrad
- Lastenpedelecs bis 45 km/h
- Ein Fahrradanhänger
(e-)Lastenfahrrad:
- Lastenfahrräder müssen speziell für den Transport von zusätzlichen Personen und Lasten konstruiert sein
Lastenpedelecs:
- Eine Lasten-Zuladung von 40 kg wird vorausgesetzt
Fahrradanhänger:
- Fahrradanhänger müssen für den Transport von Lasten und/oder Kindern mit einer Mindestzuladung von 25 kg zugelassen sein
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- e-Lastenfahrrad: Max. 25 % oder 1.000 € der Anschaffungskosten
- Lastenpedelecs bis 45 km/h: Max. 25% oder 1.000 € der Anschaffungskosten
- Lastenfahrrad: Max. 25 % oder 500 € der Anschaffungskosten
- Fahrradanhänger: Maximal 250 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg, die im Haushalt über maximal ein Kraftfahrzeug verfügen
Wichtig: Je Haushalt wird maximal ein Lastenfahrrad gefördert!
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an die Stadt Bamberg per Post oder persönlich einzureichen.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Verteilung der Fördermittel der Stadt Bamberg findet in einem Losverfahren statt. Es wird so lange gelost, bis die zur Verfügung stehenden Haushaltsfördermittel aufgebraucht sind.
Schritt 1:
Der Antrag muss schriftlich bei der Stadt eingereicht werden:
Per Post:
Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt,
Michelsberg 10,96049 Bamberg
oder
Persönlich:
an der Infothek des Rathauses am
ZOB, Promenadestraße 2a,
96047 Bamberg
Schritt 2:
Dem Antrag sind beizufügen:
- Verbindliches Fahrzeugangebot
- Erteilung der Erlaubnis zu einer Abfrage im Melderegister (MESO) aus der hervorgeht, dass sich der Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg befindet sowie
- Erteilung der Erlaubnis zu einer Abfrage beim Straßenverkehrsamt/ Zulassungsstelle der Stadt Bamberg
Halte bitte außerdem für das Ausfüllen des Antrags deine Kontodaten bereit und beschreibe kurz, wofür du den Fördergegenstand gebrauchen wirst.
Schritt 3:
Nachdem deine eingereichten Unterlagen von der Stadt geprüft wurden und dein Antrag ausgelost wurde, erhältst du einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
Wichtig: Mit dem Kauf des Fördergegenstands darfst du erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.
Schritt 4:
Innerhalb von 3 Monaten nach dem Erhalt des Bescheides muss der Kauf getätigt und die Kaufbelege bei der Stadt Bamberg eingereicht werden.
Für die Förderung kannst du dich bis zum 30.06.2023 bewerben.
Weitere Informationen zur Förderung in Bamberg