Lastenfahrrad Förderung in Bamberg

Förderung für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Lastenrad Förderung in Bamberg
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Die Förderung können nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg beanspruchen. Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen des privaten Rechts.

Reichweite

Bamberg

Fördermittel

600 €

Die Radverkehrsförderung im Landkreis Bamberg ist ein wichtiger Baustein neben dem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Elektromobilität. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs bis 2025 von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen. Das Radwegenetz wurde bereits für Freizeitradler attraktiver gestaltet und wird nun für Alltagsnutzer ausgebaut, um ein sicheres und direktes Wegenetz zu schaffen. Besonders in dünn besiedelten Gebieten wird das Fahrrad als Zubringer zum ÖPNV an Bedeutung gewinnen, daher sollen sichere Abstellanlagen geschaffen werden. Die Förderung zielt darauf ab, eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität im Landkreis zu fördern.

Das städtische Klima- und Umweltamt bezuschusst den Kauf von Lastenfahrrädern und Radanhängern. Dadurch soll der Radverkehrsanteil in der Stadt erhöht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelästigung reduziert werden.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommt:

  • Ein Lastenfahrrad oder (e-)Lastenfahrrad
  • Ein Fahrradanhänger Mindesttragfähigkeit von 30 kg

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • (e-)Lastenfahrrad: bis zu 25 % des Kaufpreises, maximal 600 €
  • Fahrradanhänger: bis zu 25 % des Kaufpreises, maximal 300 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung für Bamberg kann ganz einfach online beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: Beantragung des Förderantrags

  • Der Förderantrag ist mit dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Diesen Vordruck erhält man entweder persönlich beim Landratsamt Bamberg, FB 53.2 - Mobilität, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg oder online hier.
  • Zusätzliche Informationen sind ebenfalls auf der genannten Website verfügbar oder können unter der Telefonnummer 0951/85-488 erfragt werden.

Schritt 2: Einreichung des Förderantrags

  • Der vollständig ausgefüllte Förderantrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen ist persönlich, per Post oder per E-Mail an mobilitaet@lra-ba.bayern.de einzureichen.
  • Die Bearbeitung erfolgt nach dem Datum des Antragseingangs, wobei der Tag der vollständigen Einreichung maßgeblich ist.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen

  • Dem Förderantrag sind die in diesem genannten Unterlagen beizufügen, wie beispielsweise eine Kopie des Angebots oder Entwurf des Kaufvertrags.

Schritt 4: Zeitpunkt der Antragstellung

  • Der Förderantrag muss vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags für das Fahrzeug oder den Fahrradanhänger gestellt werden. Die Unterzeichnung des Kaufvertrags ist erst nach Erhalt der Förderzusage (siehe Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie) gestattet.

Schritt 5: Prüfung und Zusage

  • Der Fachbereich Mobilität des Landratsamts Bamberg prüft den Förderantrag auf Übereinstimmung mit den Richtlinien. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird der Antrag abgelehnt.
  • Bei Erfüllung der Vorgaben erhält die Antragstellerin/der Antragsteller eine Förderzusage über die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme. Diese Zusage ist sechs Monate ab Zugang gültig. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, sofern ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vor Fristablauf gestellt wird.

 
Weitere Informationen zur Förderung in Bamberg

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