Lastenfahrrad Förderung in Waghäusel
Das Umwelt- und Klimaschutzförderungsprogramm der Stadt Waghäusel

Privatpersonen
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten (e-)Lastenfahrrads.
Waghäusel
500 Euro
Für das Jahr 2025 gibt es derzeit kein Lastenradförderprogramm der Stadt Waghäusel. Sobald wieder eine Förderung angeboten wird, informieren wir dich hier darüber.
Im ländlichen Raum wird der Großteil der Wege traditionell mit dem Auto zurückgelegt, und auch in Zukunft wird der Individualverkehr eine zentrale Rolle spielen. Daher ist es wichtig, nachhaltige Mobilitätsangebote gezielt zu fördern. Besonders für innerörtliche und kurze überörtliche Strecken sind Lastenfahrräder von großer Bedeutung.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- (e-)Lastenfahrräder
Hinweis:
Das (e-)Lastenrad muss für mind. drei Jahre im Besitz der Person, die die Förderung erhält, bleiben.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für (e-)Lastenfahrräder: 25% der Beschaffungskosten, maximal 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Einwohner der Stadt Waghäusel
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Stadt Waghäusel abgerufen werden. Des Weiteren ist das Antragsformular im Umweltamt unter folgender Adresse erhältlich:
Stadt Waghäusel
Umweltamt
Gymnasiumstraße 1
68753 Waghäusel
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung ist derzeit ausgeschöpft. Sollte es eine Neuauflage geben, informieren wir dich hier umgehend darüber.
Bei offenen Fragen, kannst du dich direkt bei der Stadt erkundigen.
Ansprechpartner: Herr Sand Rufnummer: 07254 2072105
Schritt 1:
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und wird erst bearbeitet, wenn alle Angaben und Anlagen vorliegen. Wenn der Antrag unvollständig ist oder sonstige Mängel aufweist, wird dieser nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen werden. Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.
Schritt 2:
Die gewährten Fördermittel werden nach Vollendung der Maßnahme und Vorlage der erforderlichen Verwendungsnachweise ausbezahlt. Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Fördermittel ist nicht möglich. Der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel ist spätestens 6 Monate nach Vollendung der Maßnahme einzureichen.
Weitere Informationen zur Förderung