Lastenfahrrad Förderung in Tübingen
Das Förderprogramm „Tübingen macht blau“
Privatpersonen
Das Lastenrad bzw. der Fahrradanhänger (neu oder gebraucht und voll funktionsfähig) muss nach dem 01.01.2024 und im regionalen Fahrradhandel (100 km Radius) gekauft worden sein. Auf dem Lastenrad bzw. dem Fahrradanhänger muss ein „Tübingen macht blau“-Aufkleber (Größe circa 13 x 15 cm) angebracht werden.
Tübingen
1500 Euro
Die Universitätsstadt Tübingen fördert im Rahmen der Klimaschutzkampagne „Tübingen macht
blau“ sowie als Beitrag zur Luftreinhaltung die Beschaffung von zwei- oder dreirädrigen Lastenrädern, mit / ohne batterieelektrischer Tretunterstützung sowie Fahrradanhänger.
Im Jahr 2024 gibt es eine Förderung für klassische Lastenräder und Fahrrad-Anhänger. Neu ist, dass die seit 2021 bestehende soziale Komponente erhöht worden ist. Inhaber:innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer noch höheren Förderung als in den Jahren zuvor. Sie können bis zu 50 Prozent (max. 1.500 Euro) Förderung bekommen. Für ein Kinder- und Transportanhänger gibt es maximal 300 Euro Förderung mit KBC. Antragstellende ohne KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra bekommen für ein Lastenrad eine Förderung von 25 Prozent (max. 750 Euro). Für ein Kinder- und Transportanhänger gibt es 25 Prozent (max. 150 Euro).
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenfahrräder mit Elektroantrieb
- Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
Für Inhaber.innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra:
- 50 % bis maximal 1500 € bei Lastenfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb
- Maximal 300 Euro bei Kinder- und Transportanhängern
Für Antragstellende ohne KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra
- 25 % bis maximal 750 € bei Lastenfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb
- 25 % bis maximal 150 € bei Kinder- und Transportanhängern
Wer kann einen Antrag stellen?
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Bei Inhaberschaft einer Kreisbonus-Card oder Kreisbonus-Card extra kann der Förderantrag mit diesem Antragsformular online gestellt werden.
Dieses Antragsformular kann von allen gestellt werden, auch bei Inhaberschaft einer Kreisbonus-Card oder Kreisbonus-Card extra.
Wie läuft die Förderung ab?
Antragstellung ohne KreisBonusCard
Der Auszahlungsantrag kann erst nach dem Kauf des Lastenrades oder des Fahrradanhängers
gestellt werden. Dem Auszahlungsantrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden:
- Kopie der Rechnung
- Datenblatt des Herstellers, dem die im Kapitel 4. genannten „technischen Merkmale“ zu entnehmen sind.
- Foto des Lastenfahrrads bzw. Fahrradanhängers
Antragstellung mit „KreisBonusCard“ oder „KreisBonusCard extra“
Schritt 1:
KreisBonusCard (KBC)-Inhaberinnen und -Inhaber können vor oder nach dem Kauf eines Lastenrades oder eines Fahrradanhängers einen Antrag stellen. Ein positiver Förderbescheid reserviert den genannten Förderbetrag, jedoch nur bis zum 31. Dezember 2024. Dazu muss der Förderantrag zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Kopie der KBC bzw. KBC extra
- Datenblatt des Herstellers, dem die im Kapitel 4. genannten „technischen Merkmale“ zu entnehmen sind
Schritt 2:
Nach dem Kauf ist der Auszahlungsantrag vollständig und richtig ausgefüllt einzureichen. Dem Auszahlungsantrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden:
- Kopie der KBC bzw. KBC extra
- Kopie der Rechnung
- (optional) Nachweis über die getätigte Zahlung oder eines Finanzierungsplans
- Datenblatt des Herstellers, dem die im Kapitel 4. genannten „technischen Merkmale“ zu entnehmen sind.
- Foto des Lastenfahrrads bzw. Fahrradanhängers