Lastenfahrrad Förderung in Stuttgart
e-Lastenfahrräder für Stuttgarter Familien und Alleinerziehende

Privatpersonen
Gefördert werden serienmäßige, fabrikneue (E-)Lastenräder mit mind. 120 kg Nutzlast, mind. 124 cm Radstand, mind. 140 L Transportvolumen oder Platz für zwei Kinder sowie fest verbauter Transportvorrichtung. Die Zweckbindung beträgt 36 Monate.
Stuttgart
1.100 Euro
Das Förderprogramm für Lastenräder wird im Jahr 2025 fortgesetzt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet ein Förderprogramm für e-Lastenräder an, um den Umstieg von Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu erleichtern. Das Programm zielt darauf ab, die Anschaffung neuer e-Lastenräder durch finanzielle Zuschüsse attraktiver zu gestalten. Familien mit mindestens einem Kind mit Hauptwohnsitz in Stuttgart können eine Förderung von 600 Euro für den Kauf oder das Leasing eines neuen e-Lastenrads erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nach drei Jahren einen Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro zu erhalten, wenn in diesem Zeitraum kein Auto im Haushalt angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Inhaber einer Bonuscard + Kultur oder FamilienCard haben außerdem den Anspruch auf einen Sozialbonus.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes, deren Transportbox mind. 140 Liter fasst und mind. 40 kg Zuladung erlaubt. Der Radstand muss mindestens 1,24 m betragen.
Die Fördersumme kann sowohl auf den Kauf oder das Leasing des e-Lastenrads angewendet werden.
Umfang der Förderung
- Max. 1.100 € der Anschaffungskosten für Kauf oder Leasing eines neuen e-Lastenrads. 600 Euro werden sofort nach Eingang des vollständigen Beschaffungsnachweises ausbezahlt
- Zusätzlich 500 € bei Einhaltung der Anforderungen für Nachhaltigkeitsbonus
- Erhöhung für Haushalte mit einer Bonuscard+Kultur um max. 2.000 € / max. 90 % des Grundpreises und um max. 1.300 € / max. 70 % des Grundpreises für Haushalte mit einer FamilienCard
Wichtig: Der Grundpreis förderfähiger E-Lastenräder mit Sozialbonus darf maximal 7.000 Euro betragen, inklusive notwendiger, fahrzeugtypischer Transportkomponenten, jedoch ohne Sonderausstattung und Zubehör.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- in Stuttgart ansässige Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt
Hinweise:
- Die Förderung ist nur Privatpersonen vorenthalten, die noch keine Förderung aus dem Förderprogramm erhalten und vor Erteilung der Förderzusage noch kein e-Lastenfahrrad beschafft haben.
- Einwilligung zum Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten e‐Lastenrad
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst den Förderantrag online im Serviceportal Baden-Württemberg ausfüllen. Hierfür ist eine Anmeldung mit dem Servicekonto erforderlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Die Förderung kann bei der Stadt Stuttgart beantragt werden. Der Antrag kann direkt im Serviceportal Baden-Württemberg versendet werden. Natürlich ist ebenfalls eine Antragstellung per Mail an oder per Post an die Landeshauptstadt Stuttgart möglich.
Die entsprechende Postadresse:
Landeshauptstadt Stuttgart
Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Warte die schriftliche Förderzusage (Zuwendungsbescheid) ab, bevor du einen Kauf- oder Leasingvertrag abschließt!
Schritt 2: In dem Erstantrag muss folgendes enthalten sein:
- Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift
- Geeigneter Nachweis über den 1. Wohnsitz in Stuttgart (Bsp. Personalausweis - Kopie der Vorder- und Rückseite oder aktuelle Meldebescheinigung)
- Nachweis von mindestens einem Kind im Haushalt (Bsp. erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Kind oder Schul-/Kitaanmeldung)
- Verbindliches Angebot über das gewünschte e-Lastenrad ( Angebot des Fahrradhändlers oder Auszug aus dem Internet)
- Bei Sozialförderung: Kopie Bonuscard+Kultur oder Kopie Familiencard (Vorder- und Rückseite inklusive Aufladebeleg)
Schritt 3: Sobald die Stadt Stuttgart deinen Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhältst du den Zuwendungsbescheid mit deiner Fördersumme auf digitalem Wege. Per Post erhältst du den ausgedruckten Zuwendungsbescheid und Aufkleber „Stuttgart fährt elektrisch“.
Schritt 4: Du bestellst dein e‐Lastenrad oder unterzeichnest den Leasingvertrag – dafür hast du einen Monat Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Erhalt des Zuwendungsbescheids. Im Anschluss schickst du uns eine Auftragsbestätigung oder den unterzeichneten Leasingvertrag zu.
Schritt 5:
Nach Auslieferung/Übernahme deines e‐Lastenrades stellst du den Antrag auf Auszahlung der Fördersumme bei der Stadt Stuttgart – entweder online über Service BW , per E‐Mail oder per Post
In dem "Auszahlung der bewilligten Fördersumme" Antrag muss folgendes enthalten sein:
- Auszahlungsantrag
- Fotos des bewilligten E-Lastenrads mit Aufkleber "Stuttgart-fährt-Elektrisch"
- Bei Kauf: Bestellbestätigung, Schlussrechnung & Zahlungsnachweis
- Bei Leasing: Leasingvertrag, Übergabeprotokoll & Gehaltsabrechnung mit der ersten Gehaltsumwandlung
Alle aufgeführten Unterlagen müssen in einem zusammenhängenden PDF-Dokument mit einer Dateigröße von max. 5 MB eingereicht werden.
Außerdem ist eine Einwilligung zum Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten Lasten e-Bike notwendig.
Der Bewilligungszeitram endet fünf Monate nach Bestellung bzw. Vertragsschluss bei Leasing des E‐Lastenrades. Danach kann die Auszahlung des bewilligten Zuschusses nicht mehr beantragt werden.
Schritt 6: Um den Nachhaltigkeitsbonus zu erhalten, reichst du frühestens drei Jahre nach Übernahme Ihres e-Lastenrades folgende Unterlagen bei der Landeshauptstadt Stuttgart ein:
- Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus
- Eigenerklärung zur Ab- oder Ummeldung Ihres Autos oder über den Nicht-Besitz und Nicht-Verwendung eines Autos
- Ggf. Nachweis über die Ab- oder Ummeldung Ihres Autos
Weitere Informationen:
Hier findest du die Förderrichtlinie