Lastenfahrrad Förderung in Ravensburg
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Privatpersonen
Lastenfahrrad oder Lastenpedelec: Radstand von mindestens 130 cm, 30 kg Zuladung und einem 140-Liter-Transportvolumen. Lasten- oder Kindertransportanhängers für Fahrräder und Pedelecs: 30 kg Zuladung. Elektrorollers oder S-Pedelecs: In Ravensburg angemeldet.
Ravensburg
800 Euro
Der Gemeinderat beschloss am 29.11.2023, die Förderung klimafreundlicher Transportmittel wie Lastenfahrräder und Fahrradanhänger in Ravensburg für 2024 um 30.000 Euro zu verlängern.
Das Programm "Nachhaltig unterwegs" beinhaltet eine Förderquote von 30 Prozent der Anschaffungskosten eines Lastenfahrrads oder Lastenpedelecs, die Maximalförderung liegt jedoch bei 800 Euro. Auch der Kauf von Lasten- und Kindertransportanhängern wird unterstützt: die Förderung beträgt hier ebenfalls 30 Prozent, maximal 250 Euro. Familien, die die Leistungsvoraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket erfüllen, erhalten eine zusätzliche Förderung.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
- Kindertransportanhänger
- S-Pedelecs
- Elektroroller
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs: 30 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer bis zu einer maximalen Fördersumme von 800 €.
- Für Lasten- oder Kinderanhänger: 30 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer bis zu einer maximalen Fördersumme von 250 €.
- Für Elektroroller oder S-Pedelecs: 20 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer bis zu einer maximalen Fördersumme von 800 €.
Sonstiges: Haushalte, die die Leistungsvoraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket erfüllen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), erhalten jeweils eine um 200 € erhöhte Förderung beim Kauf eines Lastenfahrrads oder eines Lastenpedelecs sowie 100 € beim Kauf eines Lasten- oder Kinderanhängers.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen
- Privathaushalte
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular ist auf der Website der Stadt Ravensburg erhältlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Antragstellung muss bis spätestens 30.11.2024 erfolgt sein. Bei Fragen kannst du dich unter umwelt@ravensburg.de melden (Betreff: Frage zum Förderantrag nachhaltige Mobilität).
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag auf der Webseite der Stadt Ravensburg aus und reiche ihn einschließlich der folgenden Anlagen in digitaler Form ein:
- geeigneter Nachweis über den 1. Wohnsitz in Ravensburg bspw. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- schriftliches Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Lastenfahrrad, Lastenpedelec, Lasten- oder Kindertransportanhänger, S-Pedelec oder Elektroroller (inkl. Angabe der Modellbezeichnung und wenn möglich mit Abbildung)
- optional: aktueller Leistungsbescheid für den Zuschuss für berechtigte Haushalte
Schritt 2:
Die Stadt Ravensburg prüft deinen Antrag nach Reihenfolge des Eingangs und sendet dir bei einem positiven Ergebnis einen Zuwendungsbescheid zu, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind. Als Eingangsdatum für die Bearbeitung gilt der vollständig eingereichte Antrag.
Schritt 3:
Nach Erhalt des Förderbescheides hast du einen Monat Zeit dir dein Lastenfahrrad, Lastenpedelec, S-Pedelec oder deinen Elektroroller oder Lasten- oder Kinderanhänger zu kaufen und an dich ausliefern zu lassen, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Zuwendung. Die Monatsfrist läuft ab Ausstellungsdatum des Bescheides.
Schritt 4:
Nach dem Kauf des Lastenfahrrades, Lastenpedelecs, S-Pedelecs oder Elektrorollers reichst du den Verwendungsnachweis einschließlich der folgenden Unterlagen bis zu einem Monat nach Datum des Förderbescheides bei der Stadt Ravensburg ein:
- eine Kopie der Rechnung inklusive der Fahrgestellnummer
- einen Zahlungsnachweis (bspw. Kopie des Kontoauszuges oder einer Barzahlungsquittung in Kopie)
- Foto des geförderten Lastenfahrrades, Lastenpedelecs, Lasten- oder Kindertransportanhängers, S-Pedelecs oder Elektrorollers mit dem gut sichtbar und dauerhaft angebrachten Förderaufkleber. Der Aufkleber geht dir mit dem Zuwendungsbescheid zu.
- S-Pedelec/ Elektroroller: Abmeldungsbescheinigung eines mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeugs (Klasse L1e-L7e und Klasse M1), welches seit mindestens 01.12.2022 im Besitz eines dem Haushalt angehörenden Person ist.