Lastenfahrrad Förderung in Ravensburg

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Lastenrad Förderung in Ravensburg
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Reichweite

Ravensburg

Fördermittel

800 Euro

Update: Der Gemeinderat hat am 19. Juli 2021 die Förderung bis Ende 2023 verlängert. Die Förderung endet, sobald die jeweiligen Fördermittel ausgeschöpft sind.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • (e-)Lastenräder
  • S-Pedelecs (und Elektroroller)

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Gefördert wird ein Fahrzeug pro Haushalt
  • (e-)Lastenräder werden mit bis zu 30 % der Anschaffungskosten oder max. 800 € gefördert
  • Familien, die die Leistungsvoraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket erfüllen, erhalten zusätzlich 200 Euro 
  • S-Pedelecs (und Elektroroller) werden mit bis zu 20 % der Anschaffungskosten oder max. 800 € gefördert
    Wichtig: S-Pedelecs (und Elektroroller) werden nur gefördert, wenn gleichzeitig ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abgemeldet wird.

Zusätzlich erhalten Sie vom Lastenfahrrad-Zentrum Ravensburg einen Zubehörgutschein in Höhe von 100 €. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
Private Haushalte können einen Förderantrag stellen. Gefördert werden zwei- oder dreirädrigen (e-)Lastenräder lediglich für die private Nutzung
 
Wichtig: Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: 

  • Radstand von mindestens 130 cm bei zweirädrigen (e-)Lastenräder
  • Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
  • Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem (e-)Lastenrad verbunden sowie für Waren und Personen geeignet ist
  • Transportvolumen beträgt mindestens 140 Liter

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Für die Beantragung wird etwa eine Woche vor Förderungsbeginn die Richtlinie und das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Ravensburg veröffentlicht. 
 
Schritt 2:
Bitte fülle das Online-Formular aus und reiche die folgenden Anhänge digital ein:
 

  • Geeigneter Nachweis über den 1. Wohnsitz in Ravensburg z.B. die Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Schriftliches Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende (e-) Lastenfahrrad, S-Pedelec oder Elektroroller (inkl. Angabe der Modellbezeichnung, falls möglich mit Abbildung)
  • Für private Haushalte, die die Leistungsvoraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket erfüllen: aktueller Leistungsbescheid (für die zusätzliche Förderung)

Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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