Lastenfahrrad Förderung in Mannheim
Lastenfahrräder für die Stadt Mannheim

Körperschaften des privaten Rechts, Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Gebrauchte Fahrzeuge sowie gebrauchte Fahrradanhänger werden nicht gefördert
Mannheim
2000 Euro
Antragsstellende haben noch bis zum 17. Dezember die Möglichkeit, ihren Antrag einzureichen und von der Förderung zu profitieren.
Die Stadt Mannheim fördert seit Juli 2020 Lastenfahrräder und seit Januar 2024 auch Fahrradanhänger für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften. Die Lastenfahrrad Förderung in Mannheim tritt ab den 01.01.2024 wieder in Kraft.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Wichtig: Die (e-)Lastenfahrräder sowie Fahrradanhänger dürfen vor Erteilung der Förderzusage noch nicht beschafft worden sein.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder: 25 % des Kaufpreises, max. 400 €
- Für Lastenfahrräder wird Inhabende eines Familienpasses ein zusätzlicher Zuschuss von 100 €, max. 500 € gewährt.
- Für Lasten e-Bikes: 25 % des Kaufpreises, max. bis 800 €
- Für Lasten e-Bikes wird Inhabende des Familienpasses ein zusätzlicher Zuschuss von 200 €, max. 1000 € gewährt.
- Für Lastenanhänger: 25 % des Kaufpreises, max. 200 €
- Für (e-)Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger wird Inhabende des Sozialpasses oder des Familienpasses Plus eine Förderung von 50 % des Kaufpreises gewährt. Die Obergrenze für Lastenfahrräder beträgt 2000 €.
Zusätzlicher Bonus:
Die Stadt bietet einen Nachhaltigkeitsbonus von 500 €, wenn auf ein PKW verzichtet wird und innerhalb der dreijährigen Bindefrist des Förderprogramms kein anderes PKW angeschafft wurde.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Mannheim
- Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
Wichtig: Pro Haushalt bzw. Körperschaft ist nur ein (e-)Lastenfahrrad bzw. Fahrradanhänger förderfähig.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular direkt online ausfüllen und abschicken.
Wie läuft die Förderung ab?
Antragsstellende haben noch bis zum 17. Dezember die Möglichkeit, ihren Antrag einzureichen und von der Förderung zu profitieren.
Schritt 1:
Reiche deinen Antrag per Post oder E-Mail ein.
Postalisch an die:
Stadt Mannheim
Fachbereich Geoinformation & Stadtplanung
z.Hd. Pia Kempe
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim
E-Mail an:
pia.kempe@mannheim.de
Schritt 2:
Bitte reiche mit deinem Antragsformular auch die nachfolgenden Dokumente ein:
Für die Einwohner der Stadt Mannheim:
- Angebot des ausgewählten (e-)Lastenfahrrades oder Fahrradanhängers
- Wohnsitznachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)
- Beiblatt
- Ggfs. Kopie der Berechtigtenkarte des Familienpasses oder Kopie des Sozialpasses
Für Körperschaften:
- Angebot des ausgewählten Lastenfahrrades oder Fahrradanhängers
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Eine Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen (Vordruck)
- Beiblatt
Schritt 3:
Nach positiver Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid.
Wichtig: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid darfst du den Kauf deines (e-)Lastenfahrrads bzw. Fahrradanhängers tätigen.
Schritt 4:
Nach Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs wird dir die entsprechende Fördersumme überwiesen.
Schritt 5:
Nach weiteren drei Jahren muss ein Verwendungsnachweis abgegeben werden. Daraufhin wird der Nachhaltigkeitsbonus (zusätzlicher Bonus) geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser ebenfalls ausgezahlt. Alle benötigten Unterlagen für den Abschluss der Förderung werden dir automatisch zugesendet.