Lastenfahrrad Förderung in Mannheim
Lastenräder für die Stadt Mannheim

Körperschaften des privaten Rechts, Privatpersonen
Mannheim
1.000 Euro
Die Fördermittel für 2022 sind vorerst leider aufgebraucht. Förderinteressierte können trotzdem einen Antrag einreichen und sich auf die Warteliste setzen lassen. Du wirst dann direkt von der Stadt kontaktiert, sobald neue Fördermittel zur Verfügung stehen. Dies wird ggf. im Herbst 2022 erfolgen oder ab dem 01.01.2023. Über die neue Förderung halten wir dich auf dem Laufenden.
Lastenräder besitzen großes Potential, um verschiedene positive Effekte in einer Stadtgesellschaft zu bestärken. Durch die Lastenräder im privaten Gebrauch können Transporte von Einkäufen, Wege zum Kindergarten und andere Alltagsaktivitäten emissionsfreier sowie lärmmindernder erfolgen. Daher fördert die Stadt Mannheim bereits seit Juli 2020 den Kauf von Lastenrädern. Dabei fokussiert sie sich auf eine Förderung für Privatpersonen und Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-) Lastenfahrräder
Bei einem Lasten e-Bike musst du das folgende beachten:
- maximale Motorleistung 250 W
- Tretunterstützung bis 25 km/h
- eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer) zusätzlich zur gängigen Nutzlast muss zugelassen sein
- eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport besitzen (Lastenboden oder Kiste)
Wichtig: Longtail-Lastenräder sind nur zusammen mit erworbenen Zubehör, das die Nutzlast des Rades verstärkt (wie Transportmöglichkeiten für Kinder, fest montierter Frontgepäckträger, etc.) förderfähig.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenräder: 25% des Kaufpreises, max. bis 500 €
- Für Lasten e-Bikes: 25% des Kaufpreises, max. bis 1.000 €
Zusätzlicher Bonus:
Die Stadt bietet einen Nachhaltigkeitsbonus für den Verzicht auf ein Kraftfahrzeug. Dieser Bonus wird nach zwei Jahren in Höhe von 500 € ausgezahlt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Mannheim
- Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
Wichtig: Pro Haushalt bzw. Körperschaft ist nur ein (e-)Lastenrad förderfähig.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Reiche deinen Antrag per Post oder E-Mail ein. Bitte beachte, dass das Antragsformular sowie das Beiblatt unabhängig von der Einreichung per Post oder per Mail immer unterschrieben eingereicht werden muss.
Postalisch an:
Stadt Mannheim
FB Geoinformation und Stadtplanung
z.Hd. Benjamin Schumacher/Pia Kempe
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim
(Aufgrund Umzug abweichende Adresse auf dem Antragsformular)
E-Mail an:
monnem-bike@mannheim.de
Schritt 2:
Bitte reiche mit deinem Antragsformular auch die nachfolgenden Dokumente ein:
Für die Einwohner der Stadt Mannheim:
- Unterschriebenes Antragsformular
- Unterschriebenes Beiblatt
- Angebot des gewünschten (e-)Lastenrads
- Kopie des Personalausweises (Vorder- sowie Rückseite)
Für Körperschaften:
- Unterschriebenes Antragsformular
- Unterschriebenes Beiblatt
- Angebot des gewünschten (e-)Lastenrads
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- eine Erklärung über erhaltene und beantragte De-Minimis-Beihilfen
Schritt 3:
Nach positiver Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid.
Wichtig: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid darfst du den Kauf deines Lastenrads oder Lasten e-Bikes tätigen.
Schritt 4:
Nach Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs wird dir die entsprechende Fördersumme überwiesen.
Schritt 5:
Nach weiteren 24 Monaten muss ein Verwendungsnachweis abgegeben werden. Daraufhin wird der Nachhaltigkeitsbonus (zusätzlicher Bonus) geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser ebenfalls ausgezahlt.