Lastenfahrrad Förderung in Leutenbach
Das Förderprogramm Lastenrad
Privatpersonen
Eigenbauten, Leasingräder und andere Fördergelder sind ausgeschlossen. Der Hinweis auf die Gemeinde als Fördergeber ist Pflicht. Das Lastenrad muss 36 Monate selbst genutzt und funktionsfähig bleiben.
Leutenbach
500 Euro
Die Gemeinde Leutenbach fördert e-Lastenfahrräder mit bis zu 500 €.
Die Gemeinde Leutenbach geht einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität und fördert die Anschaffung von elektrisch unterstützten Lastenrädern. Ziel ist, den Radverkehrsanteil in Leutenbach zu erhöhen und den CO-2-Ausstoß, im Sinne des Klimaschutzes, zu reduzieren.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für ein Lasten e-Bike: 25 % des Kaufpreises bis max. 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Leutenbach
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Förderantrag kannst du einfach online auf der Seite der Gemeinde Leutenbach herunterladen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus
Schritt 2:
Nach Eingang des Förderantrags prüft die Verwaltung die Förderfähigkeit des Antrags auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Bei einem positiven Ergebnis
erhält der/die Antragsstellende einen Bescheid mit der festgelegten Höhe der Zuwendung.
Schritt 3:
Der Kauf muss innerhalb eines Zeitraumes von 5 Monaten nach Gestattung der Fördermittel erfolgen, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Zuwendung.
Schritt 4:
Nach dem Kauf des Lastenrads sind innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Kopie des Kaufbelegs
- Ein Nachweis über die getätigte Zahlung (z. B. Kontoauszug)
- Ein Foto des geförderten e-Lastenfahrrads mit dem gut sichtbaren und dauerhaft angebrachten Hinweis auf die Gemeinde als Fördergeberin (Aukleber Klimaneutrales Leutenbach)
Schritt 5:
Der Förderbetrag wird nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Weitere Informationen
Hier findest du die aktuelle Richtlinie zur Förderung