Lastenfahrrad Förderung in Karlsruhe

Lastenfahrrad Förderung der Stadt Karlsruhe

Lastenrad Förderung in Karlsruhe
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Gefördert wird der Kauf eines fabrikneuen (e-)Lastenfahrrads, das für den Transport von Kindern und/oder Lasten konzipiert wurde und angeboten wird. Das Lastenfahrrad muss eine maximale Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt und ein zulässiges maximales Gesamtgewicht von mind. 160 kg aufweisen.

Reichweite

Karlsruhe

Fördermittel

1.000 Euro

Die Stadt Karlsruhe fördert wieder Lastenfahrräder! Die Bewerbungsfrist läuft vom 12. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025.

Im Rahmen des Förderprogramms haben Interessierte wieder die Möglichkeit sich für eine Kaufprämie zu bewerben und somit auf eine umweltfreundliche Alternative umzusteigen. Gefördert werden maximal 50 % des Neupreises eines e-Lastenfahrrades oder e-Lastenanhängers bis zu einer Höhe von 1.000 Euro.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • Lastenfahrräder mit Elektroantrieb
  • Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb

Zusatz:

  • Longtails nur mit individuell vereinbarter Zusatzausstattung
  • Sitze mit Gurtsystemen oder eine Ausstattung für sicheren Babytransport

Wichtig:

  • Nicht gefördert werden gebrauchte e-Lastenfahrräder. Lastenfahrräder und Prototypen oder Einzelanfertigungen.
  • StVZO-konforme Ausstattung.
  • Zweiräder: verlängerter Radstand von mindestens 130 cm. (Longtails ausgenommen)
  • Leasing ist nicht möglich.
  • Lastenräder, die vor Ausstellung des Förderbescheides bestellt oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für ein Lastenfahrrad ohne Motor bis zu 500 Euro

  • Für ein e-Lastenfahrrad bis zu 1.000 Euro

  • Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % des Kaufpreises

  • Bei Vorlage des Karlsruher (Kinder-)Passes erhöht sich die jeweilige Förderung um bis zu 500 Euro.

  • Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren mit weniger als drei Personen erhalten für den Kauf eines rein muskelbetriebenen Lastenrads keine Förderung (Ausnahme Karlsruher Pass), für ein e-Lastenrad bis zu 500 Euro.

Wichtig:

  • Für den Fördergegenstand darf eine weitere Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden-Württemberg, des Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
Personen mit angemeldetem Hauptwohnsitz in Karlsruhe, darunter zählen:

  • Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder Wohngemeinschaften ab drei Personen.
  • Mehrere an derselben Adresse befindliche Haushalte mit zusammen mindestens drei Personen können sich für einen Förderantrag zusammenschließen.
  • Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert.

Wichtig:

  • Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten Lastenrad. Hierzu ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen.
  • Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, etwa ein Jahr später an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen.
  • Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, das geförderte Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen. Bei Verkauf des Lastenrades vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Online-Formular für den Förderantrag wurde freigeschaltet und bleibt bis Ende Februar geöffnet.
Einfach den Förderan­trag ausfüllen sowie die erforderlichen Anlagen hochladen und an uns senden.
Du erhältst mit dem Formular umgehend eine automa­ti­sche Einrei­chungs­be­stä­ti­gung auf der letzten Seite.
Bitte speicher dir diese als PDF ab.
Hier findest du das Antragformular.

Unsere Kontaktdaten:
Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
bereich.v@stpla.karlsruhe.de
0721 133-6161

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
▪ Besorge dir bei einem Radhandel oder Hersteller deiner Wahl ein Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Modell inklusive Angabe der Modellbezeichnung.

Schritt 2:
▪ Wohngemeinschaften drucken das Formular Wohngemeinschaft aus.
▪ Fülle den Förderantrag aus und lade ihn zusammen mit den Anlagen „Angebot Radhandel“ und ggf. „Karlsruher Pass“ und/oder „Wohngemeinschaft“ hoch.
▪ Antragstellung ist frühestens vom 11. auf den 12. Januar 2025 um Mitternacht möglich.
▪ Eine Meldebescheinigung ist nicht nötig; die Bestätigung erfolgt direkt beim Ordnungsamt.
▪ Antragstellung muss bis spätestens 28. Februar 2025 erfolgen.
▪ Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.

Schritt 3:
▪ Die Stadt Karlsruhe prüft die Anträge und sendet dir bei positivem Ergebnis einen Förderbescheid mit Verwendungsnachweis zu, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Abgelehnte Anträge werden negativ beschieden. Es wird eine Warteliste geführt.
▪ Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Schritt 4:
▪ Das Lastenfahrrad muss bis spätestens 31. März 2025 bestellt werden.

Schritt 5:
▪ Der Förderbescheid ist bis zum 31. Juli 2025 gültig. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen die vollständigen Abrechnungsunterlagen beim Stadtplanungsamt eingegangen sein.
▪ Am 1. August 2025 verfällt der Förderbescheid. Sollten Lieferverzögerungen auftreten, ist dies dem Stadtplanungsamt vor dem 1. August 2025 zu melden.

Schritt 6:
▪ Nach dem Kauf des Lastenfahrrades reichst du, zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Rechnung über das Lastenfahrrad und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlung wird nicht akzeptiert; auch Kontoauszug der gegebenenfalls geleisteten Anzahlung) per E-Mail beim Stadtplanungsamt ein.
▪ Falschangaben oder ein vorzeitiger Weiterverkauf des Lastenrades ohne Meldung an das Stadtplanungsamt werden als Subventionsbetrug geahndet.

Für Fragen erreichest du die Stadt Karlsruhe per Mail unter: lastenrad@stpla.karlsruhe.de

Weitere Informationen findest du hier: Förderrichtlinie

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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