Lastenfahrrad Förderung in Karlsruhe

Lastenrad Förderung der Stadt Karlsruhe

Lastenrad Förderung in Karlsruhe
Wer hat Anrecht?

Unternehmen

Voraussetzungen

Firmensitz in Karlsruhe, positiver BAFA-Bescheid, StVZO- konforme Ausstattung

Reichweite

Karlsruhe

Fördermittel

5.000 €

Derzeit ist leider keine Antragsstellung mehr möglich!

Im Rahmen des Förderprogramms steht eine Fördersumme von 75.000 € zur Verfügung, um den Autoverkehr zu entzerren und eine umweltfreundliche Alternative zu Fahrten mit dem Auto zu unterstützen.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • e-Lastenräder (zwei oder drei Räder)
  • Lastenanhänger mit Elektrounterstützung, welche speziell zum Transport im Wirtschaftsverkehr dienen mit maximal 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 25 % des Neupreises eines e-Lastenrads oder e-Lastenanhänger, bis zu 2.500€

Wichtig: Die Förderung ist kombinierbar mit der Förderung des Bundesumweltministeriums in gleicher Höhe, sodass insgesamt bis zu 50 % bzw. bis zu 5000 € gefördert werden können.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Firmen mit Firmensitz in der Stadt Karlsruhe
  • Gezielte Förderung für Wirtschaftsbereiche mit hoher Fahrleistung

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Anträge können ab dem 15. September 2022 um 12 Uhr gestellt werden. Das Formular wird auf der Webseite der Stadt Karlsruhe freigeschaltet.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1
Fülle den Förderantrag aus und lade ihn gemeinsam mit der Kammerbescheinigung, einer Verwendungsbeschreibung, einem möglichen Angebot und dem BAFA-Förderbescheid hoch.
Einsendeschluss: 15. Oktober 2022
Die Bewilligung der Anträge ist unabhängig von der Reihenfolge der Einsendungen.

Schritt 2:
Die Stadt Karlsruhe prüft alle Anträge auf ihre Vollständigkeit. Im Falle einer Bewilligung sendet die Stadt dir einen Förderbescheid und einen Verwendungsnachweis zu. Das e-Lastenrad bzw. der e-Lastenanhänger muss bis zum 31. Januar 2023 bestellt werden und der Förderbescheid ist bis zum 30. Juni 2023 gültig.

Schritt 3:
Bis zum 30. Juni 2023 müssen alle Abrechnungsunterlagen beim Stadtplanungsamt eingereicht sein, andernfalls verfällt die Förderung. Ausgenommen sind Lieferschwierigkeiten- diese sind dem Stadtplanungsamt allerdings vor dem 1. Juli 2023 zu melden.

Schritt 4:
Nach dem Kauf sind neben dem Verwendungsnachweis auch die Rechnung und der Zahlungsnachweis per Mail beim Stadtplanungsamt einzureichen. 

Schritt 5:
Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich dazu, ein Aktionslogo auf dem geförderten e-Lastenrad oder e-Lastenanhänger anzubringen. Zudem ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen. 
Etwa ein Jahr nach Erhaltung des Zuschusses ist an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen. Das geförderte e-Lastenrad oder den e-Lastenanhänger ist mindestens drei Jahre in der eigenen Firma zu nutzen. 

Wichtig:
Bei Verkauf des e-Lastenrades oder des e-Lastenanhängers vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden. 

Weitere Informationen findest du in den Förderrichtlinien der Stadt Karlsruhe.

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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