Lastenfahrrad Förderung in Karlsruhe

Lastenrad Förderung der Stadt Karlsruhe

Lastenrad Förderung in Karlsruhe
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Personen mit angemeldetem Hauptwohnsitz in Karlsruhe.

Reichweite

Karlsruhe

Fördermittel

1.000 Euro

Die Stadt Karlsruhe fördert wieder Lastenräder! Die Bewerbungsfrist läuft vom 12. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025.

Im Rahmen des Förderprogramms haben Interessierte wieder die Möglichkeit sich für eine Kaufprämie zu bewerben und somit auf eine umweltfreundliche Alternative umzusteigen. Gefördert werden maximal 50 % des Neupreises eines e-Lastenrades oder e-Lastenanhängers bis zu einer Höhe von 1.000 Euro.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • Lastenräder mit Elektroantrieb
  • Lastenräder ohne Elektroantrieb

Zusatz:

  • Longtails nur mit individuell vereinbarter Zusatzausstattung
  • Sitze mit Gurtsystemen oder eine Ausstattung für sicheren Babytransport

Wichtig:

  • Nicht gefördert werden gebrauchte e-Lastenräder. Lastenräder und Prototypen oder Einzelanfertigungen.
  • StVZO-konforme Ausstattung.
  • Eine maximale elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt.
  • Zulässiges maximales Gesamtgewicht von mindestens 160 kg.
  • Zweiräder: verlängerter Radstand von mindestens 130 cm.
  • Leasing ist nicht möglich.
  • Lastenräder, die vor Ausstellung des Förderbescheides bestellt oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für ein Lastenrad bis zu 500 Euro

  • Für ein e-Lastenrad bis zu 1.000 Euro

  • Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % des Kaufpreises

  • Bei Vorlage des Karlsruher (Kinder-)Passes erhöht sich die jeweilige Förderung um bis zu 500 Euro.

  • Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren mit weniger als drei Personen erhalten für den Kauf eines rein muskelbetriebenen Lastenrads keine Förderung (Ausnahme Karlsruher Pass), für ein e-Lastenrad bis zu 500 Euro.

Wichtig:

  • Für den Fördergegenstand darf eine weitere Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden-Württemberg, des Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt werden.
  • Die Summe aller beantragten Fördermittel darf 50 % bzw. 1.000 Euro nicht überschreiten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Personen mit angemeldetem Hauptwohnsitz in Karlsruhe.
  • Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder Wohngemeinschaften ab drei Personen.
  • Mehrere an derselben Adresse befindliche Haushalte mit zusammen mindestens drei Personen können sich für einen Förderantrag zusammenschließen.
  • Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert.

Wichtig:

  • Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten Lastenrad. Hierzu ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen.
  • Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, etwa ein Jahr später an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen.
  • Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, das geförderte Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen. Bei Verkauf des Lastenrades vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Anträge können frühestens ab dem 12. Januar eingereicht werden. Das Formular wird bald auf der Webseite der Stadt Karlsruhe freigeschaltet.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
▪ Besorge dir bei einem Radhandel oder Hersteller deiner Wahl ein Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Modell inklusive Angabe der Modellbezeichnung.

Schritt 2:
▪ Wohngemeinschaften und zusammengeschlossene Haushalte mit gleicher Adresse drucken das separate Formular „Wohngemeinschaft“ aus und unterschreiben dies.
▪ Fülle den Förderantrag hier aus und lade diesen zusammen mit den Anlagen „Angebot Radhandel“ und gegebenenfalls „Karlsruher Pass“ und/oder „Wohngemeinschaft“ hoch.
▪ Eine Antragstellung ist frühestens vom 11. auf den 12. Januar 2025 um Mitternacht möglich.
▪ Die Beantragung einer Meldebescheinigung ist nicht nötig. Mit der Antragsstellung gestattest du dem Stadtplanungsamt die direkte Bestätigungsabfrage beim Ordnungs- und Bürgeramt zum angegebenen Hauptwohnsitz und Kind unter 18 Jahren. Bei Wohngemeinschaften und zusammengeschlossenen Haushalten erfolgt die Abfrage zur Bestätigung des Hauptwohnsitzes der drei genannten Personen.
▪ Du erhältst mit dem Formular umgehend eine automatische Einreichungsbestätigung auf der letzten Seite.
▪ Die Antragstellung muss spätestens bis 28. Februar 2025 erfolgen.
▪ Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.

Schritt 3:
▪ Die Stadt Karlsruhe prüft die Anträge und sendet dir bei positivem Ergebnis einen Förderbescheid mit Verwendungsnachweis zu, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Abgelehnte Anträge werden negativ beschieden. Es wird eine Warteliste geführt.
▪ Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Schritt 4:
▪ Das Lastenrad muss bis spätestens 31. März 2025 bestellt werden.

Schritt 5:
▪ Der Förderbescheid ist bis zum 31. Juli 2025 gültig. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen die vollständigen Abrechnungsunterlagen beim Stadtplanungsamt eingegangen sein.
▪ Am 1. August 2025 verfällt der Förderbescheid. Sollten Lieferverzögerungen auftreten, ist dies dem Stadtplanungsamt vor dem 1. August 2025 zu melden.

Schritt 6:
▪ Nach dem Kauf des Lastenrades reichst du, zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Rechnung über das Lastenrad und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlung wird nicht akzeptiert; auch Kontoauszug der gegebenenfalls geleisteten Anzahlung) per E-Mail beim Stadtplanungsamt ein.
▪ Falschangaben oder ein vorzeitiger Weiterverkauf des Lastenrades ohne Meldung an das Stadtplanungsamt werden als Subventionsbetrug geahndet.

Für Fragen erreichest du die Stadt Karlsruhe per Mail unter: lastenrad@stpla.karlsruhe.de

Weitere Informationen findest du in Kürze hier: Förderrichtlinie

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