Lastenfahrrad Förderung in Hockenheim
gemeinnützige Organisationen, Juristische Personen, Privatpersonen
Die finanziellen Mittel des Fördergebers müssen im Antragsjahr noch ausreichend zur Verfügung stehen. Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. des Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung, VDE Regel AR_N 4100, DIN 790110) verfügen.
Hockenheim
200 Euro
Die Stadtwerke Hockenheim verfolgen mit diesen Förderprogrammen das Ziel, auf lokaler Ebene die Absicht der Bundesregierung zur CO2-Reduzierung ebenso zu unterstützen, wie die Absicht der Landesregierung Baden-Württemberg, zukünftig der Nutzung regenerativer Energien größeren Raum beizumessen, dem Energiespargedanken Rechnung zu tragen und vernetzte ressourcenschonende Mobilität zu entwickeln.
Das Förderprogramm „E-Mobilität“ fördert die Anschaffung von E-Lastentransportfahrräder. Zugänglich ist das Förderprogramm für alle Bestandskunden sowie auch potenzielle Neukunden, die einen Vertrag bei den Stadtwerken Hockenheim zur Abnahme des Produkts „Naturstrom“ abschließen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder: es muss für den Transport von Personen und Lasten konstruiert sein, über ein deutlich höheres Transportvolumen verfügen als normale Fahrräder und einen erweiterten bzw. verlängerten Radabstand sowie eine fest verbundene Transporteinheit haben.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Die Förderung der e-Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 200 € pro Fahrzeug.
Der Beitrag erhöht sich jeweils um 50 Euro für Neukunden bzw. Bestandskunden, die einen Vertrag zur Abnahme des Produktes “Naturstorm” der Stadtwerke Hockenheim abschließen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- alle letztverbrauchenden Tarifkunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Hockenheim, die ihren Storm von den Stadtwerken Hockenheim beziehen
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
- kirchliche oder gemeinnützige Organisationen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online runterladen und per Post an die Stadtwerke Hockenheim senden:
Stadtwerke Hockenheim
Obere Hauptstraße 8
68766 Hockenheim
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Das Antragsformular downloaden und versenden.
Schritt 2:
Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadtwerke Hockenheim. In diesem Fall sollte sich der Antragstellende über die Richtlinien bei Abgabe des Antrages informieren.
Schritt 3:
Reiche das Formular bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen bei den Stadtwerken Hockenheim ein:
Stadtwerke Hockenheim
Obere Hauptstraße 8
68766 Hockenheim
Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme (Geräte oder Fördergegenstände, welche vor Inkrafttreten dieser Richtlinie angeschafft wurden) erfolgen. Der Antragstellende erhält eine schriftliche Bestätigung des Eingangs des Antrages. Zwischen dem Antragseingang und dem Einreichen der vollständigen Nachweise dürfen höchstens 3 Monate vergehen.
Über die vorliegenden Anträge wird in der Reihenfolge des Antragseingangs im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel unter Anwendung dieser Richtlinie durch die Stadtwerke Hockenheim entschieden.
Die Bewilligung bzw. die Ablehnung des Antrags ergeht schriftlich an den Antragstellenden.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung der gemäß dieser Richtlinie vorzulegenden Nachweise durch die Stadtwerke Hockenheim auf die im Antrag benannte Bankverbindung des Antragstellenden.