Lastenfahrrad Förderung in Friedrichshafen
Förderprogramm Elektromobilität in Friedrichshafen
gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Es werden nur Neufahrzeuge einschließlich Vorführfahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge.
Friedrichshafen
1000 Euro
Bezuschusst werden der Kauf eines Elektrozweirads mit Fahrzeugschein und Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h und eines Lastenrades mit Elektrounterstützung je Haushalt bei Verwendung von Ökostrom bzw. Eigenstrom.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Stadt Friedrichshafen Maßnahmen zu Elektromobilität.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder
- e-Roller
- e-Motorräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für e-Lastenfahrräder: Maximal 1.000 Euro
- Für e-Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mind. 70 km/h : Maximal 1000 Euro
Wichtig: Die Investition für Elektrofahrzeuge muss mindestens 1.000 € betragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen
- Kleinunternehmer
- Gewerbebetreibende
- Vereine
- gemeinnützige Organisationen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung für Friedrichshafen kann ganz einfach online beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antragstellung
- Den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Angebote, ggf. Leistungsverzeichnis und Energieberatung) kannst du per Mail, per Post oder persönlich abgeben.
- Außerdem gibt es einen Briefkasten, welcher sich in der Riedleparkstraße 1, rechts des Gebäudeeingangs auf der Straßenseite befindet.
Schritt 2: Antragsprüfung
- Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Es ergeben sich keine Vorteile daraus, den Antrag persönlich abzugeben. Eine sofortige Prüfung und Freigabe findet ebenfalls nicht statt.
Schritt 3: Freigabe
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhältst du die Projektnummer und die Freigabe zum Beginn der Maßnahmen. Daraus resultiert allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung und Auszahlung der Förderbeiträge.
Schritt 4: Bescheid und Auszahlung
- Die für die Auszahlung notwendigen Belege kannst du deinem Bewilligungsbescheid für deine jeweilige Maßnahme entnehmen. Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn alle Nachweise vollständig eingereicht sind.