Lastenfahrrad Förderung in Denzlingen

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Lastenrad Förderung in Denzlingen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

(e-)Lastenräder: Ab Werk ausgestattet oder neuwertig gebraucht, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Zuladung mind. 40 kg. Muskelbetriebene Lastenräder: Ab Werk ausgestattet oder neuwertig gebraucht, Zuladung mind. 40 kg. (e-)Lastenanhänger: Ab Werk ausgestattet oder neuwertig gebraucht, Zuladung mind. 30 kg. Bei (e)-Lastenrädern oder -anhängern muss der Antragsteller Ökostrom beziehen.

Reichweite

Denzlingen

Fördermittel

500,00 €

Die Gemeinde Denzlingen fördert die Anschaffung klimafreundlicher Transportmittel wie Lastenfahrräder und Lastenanhänger. Die Förderung umfasst verschiedene Kategorien neuer und neuwertig gebrauchter (e-)Lastenräder sowie (e-)Lastenanhänger.

Das Förderprogramm bietet einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten für Lastenräder und Lastenanhänger. Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Fahrzeugtyp.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Nicht förderfähig sind:

  • Nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs oder Fahrräder
  • Selbst gebaute Lastenanhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 25 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer bis zu den genannten Höchstbeträgen.

  • Neue e-Lastenräder: max. 500 €
  • Neuwertig gebrauchte e-Lastenräder: max. 400 €
  • Neue muskelbetriebene Lastenräder: max. 300 €
  • Neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder: max. 200 €
  • Neue (e-)Lastenanhänger: max. 500 €
  • Neuwertig gebrauchte (e-)Lastenanhänger: max. 400 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in Denzlingen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
    Hinweis:
    Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine gemeinschaftliche Nutzung erklären und eine gemeinsame Kontoverbindung angeben.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular ist auf der Website der Gemeinde Denzlingen erhältlich.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anschaffung erfolgen. Bei Fragen steht das Klimaschutzmanagement der Gemeinde Denzlingen zur Verfügung.
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag auf der Webseite der Gemeinde Denzlingen aus und reiche ihn einschließlich der folgenden Anlagen in digitaler Form ein:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom

Schritt 2:
Die Gemeinde Denzlingen prüft deinen Antrag nach Reihenfolge des Eingangs und sendet dir bei positivem Ergebnis einen Zuwendungsbescheid zu, solange die Fördermittel verfügbar sind.

Schritt 3:
Nach Erhalt des Förderbescheides hast du sechs Monate Zeit, dein gefördertes Lastenfahrrad oder deinen (e-)Lastenanhänger zu erwerben und den Verwendungsnachweis einzureichen.

Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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