Lastenfahrrad Förderung in Baden-Württemberg

Das Förderprogramm "Landesinitiative Elektromobilität III Marktwachstum Elektromobilität Baden-Württemberg"

Lastenrad Förderung in Baden-Württemberg
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Körperschaften des privaten Rechts, Unternehmen

Voraussetzungen

Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre für den ausgewählten Zweck verwendet werden.

Reichweite

Baden-Württemberg

Fördermittel

2.500 Euro

Die Lastenrad Förderung in Baden-Württemberg für Unternehmen, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben und auf die umweltfreundliche Alternative umsteigen möchten.

Im Rahmen des Förderprogramms "Landesinitiative Elektromobilität III Marktwachstum Elektromobilität" bietet das Land Baden-Württemberg allen ansässigen Unternehmen derzeit einen einfachen und günstigen Einstieg in die Elektromobilität an und unterstützt dabei mit bis zu 2.500 € je Lastenfahrrad mit Elektromotor.
Mit einem Lastenrad kannst du schwere Fracht und sperrige Gegenstände günstig, schnell und umweltfreundlich transportieren und dabei ebenso einen Beitrag für ein gesundes, sauberes und lebenswertes Baden-Württemberg leisten.

Was wird gefördert?

Mögliche Optionen für Förderung:
Folgende Produkte werden, egal ob du dich für ein Leasing oder den Kauf entscheidest, gefördert:

  • Lasten e-Bike
  • Lastenanhänger mit Elektromotor für Fahrräder

Umfang der Förderung

Die Landesregierung übernimmt 25 % der Investitionskosten. Pro Elektro-Lastenrad stehen max. 2.500€ für Sie als Fördersumme bereit. Sowohl der Erwerb als auch das Leasing von neuen Elektrolastenrädern (Pedelecs 25 km/h) ist Gegenstand der Förderung. Beim Leasing darf die Vertragslaufzeit von 3 Jahren nicht überschritten werden.
 
Hinweis: Für die Beanspruchung der Förderung muss gewährleistet sein, dass das geförderte Fahrzeug mindestens 3 Jahre für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Zweck genutzt wird oder im Falle des Leasings die gesamte Leasingdauer.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Unternehmen
  • Vereine
  • gemeinnützige Organisationen
  • Freiberufler/Freiberuflerin
  • Kommunen mit Geschäftssitz in Baden-Württemberg

Wie läuft die Förderung ab?

Und so gehts:
Schritt 1: Einfach einen Antrag bei der L-Bank stellen
Die L-Bank wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg für die Abwicklung beauftragt. Den Antrag stellst du, indem du das Online-Antragsformular und die De-minimis Erklärung der L-Bank ausfüllst und absendest.
 
Das Online-Antragsformular findest du hier auf der Webseite der L-Bank! 

Beachte bitte, dass der Antrag inklusive einer De-minimis Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende E-Mail Adresse gesendet werden muss: elektromobilitaet@l-bank.de.
 
Folgende Informationen werden bei der Antragstellung benötigt:

  • Informationen zum Unternehmen
  • Informationen zum Einsatz der Elektro-Lastenräder
  • Geplante Anzahl der zu beschaffenden Elektro-Lastenräder
  • Nachweis über den gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen Einsatz (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Bescheinigung durch Steuerberater, Freistellungsbescheid etc.) Verbindliches Angebot mit Ausweisung der Kosten
  • Vollständig ausgefüllten Antrag auf Lasten e-Bike Förderung für Unternehmen in Baden-Württemberg

Wichtig: Beachte bitte, dass der Förderungsantrag vor dem Erwerb oder dem Abschluss eines Leasingvertrags für dein Wunsch Lasten e-Bike eingereicht und bewilligt werden muss. Es werden nur Lasten e-Bikes bezuschusst, die nach Bewilligung des Antrags gekauft oder geleast werdenPro Fahrzeug muss ein separater Antrag ausgefüllt werden!

Schritt 2: Bearbeitung deines Antrags
Sobald dein Antrag im Hinblick auf die Förderkriterien geprüft wurde und die Prüfung zu deinen Gunsten ausgefallen ist, erhaltest du einen Zuwendungsbescheid mit der maximalen Fördersumme. 
Gerne helfen wir dir dabei - Vereinbare einfach hier einen Beratungstermin!
 
Schritt 3: Kauf/Leasing eines Lasten e-Bikes mit bis zu 2.500,- € Fördergeld vom Staat
Nach Eingang des Zuwendungsbescheids kannst du dir dein Traum Cargo e-Bike anschaffen (bis zu 20 Stück).
Hier geht´s zu unseren Lasten e-Bikes
 
Schritt 4: Förderung erhalten
Nach Beschaffung deines Elektro-Lastenfahrrads müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
 
Bei einem geleasten Cargo-Bike:
- Ausfüllen des Online-Mittelanforderungsformulars

Bei einem gekauften Cargo-Bike:
- Ausfüllen des Online-Mittelanforderungsformulars/Verwendungsnachweises
 
Unterlagen/Infos, die du bei der Mittelanforderung benötigst:

  • Rechnung oder Leasing-Vertragsnachweis
  • Lieferschein
  • Einen Nachweis über die getätigte Zahlung (Kontoauszug o. ä.)
  • Deine Bankverbindung (IBAN, BIC)
    Das ausgefüllte Formular inkl. aller geforderten Unterlagen und Infos sendest du an: elektromobilitaet@l-bank.de.

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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