Bundesweite Förderung - die Kaufprämie für das umweltfreundliche Lastenrad mit Elektromotor
Das neue Förderprogramm tritt ab März 2021 in Kraft und hilft Unternehmen beim Einführen des klimafreundlichen Transportes. Die Förderung von Schwerlasträdern wurde bereits sehr gut angenommen, da aber auch unterhalb des Schwerlastsegments die Nachfrage hoch war, hat sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Umgestaltung der Förderung entschieden und bewilligt nun auch die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg.
Industrien, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU profitieren. Diese Prämie betrifft speziell kleineren Lieferbikes und Mikro-Depots, die in der zukünftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr ihren Beitrag leisten.

Förderung ab dem 01. März 2021:
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes
- e-Lastenfahrradanhänger
- Mikro-Depots
Die Fördergegenstände (Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger) müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- jeweils eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen
- Transportmöglichkeit, die unlösbar verbunden ist
- serienmäßig und fabrikneu sein
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder maximal 20.000 Euro für das Mikro-Depot
Wer kann den Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
- Rechtsfähige Vereine und Verbände
Wie kann ich den Antrag stellen?
Für die Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen:
Schritt 1:
Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und reichen Sie dazu die nachfolgenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) ein:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Angebot aus dem die Beantragung und die Ausgaben hervorgehen
- ggf. Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Sie tätig sind
- Weitere Unterlagen zum Fördergegenstand können von der Behörde angefordert werden (Produktdatenblätter des Herstellers, Prüfzertifikate etc.)
Wichtig: Die Förderung wird nicht gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung schon “mit dem Vorhaben begonnen” und somit den Kauf bereits getätigt haben.
Schritt 2:
Im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahren sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Sachbericht, bestehend aus: Fragebogen (Formular der Bewilligungsbehörde) zur Anwendung und Nutzung des Lasten e-Bikes (und/oder e-Lastenfahrradanhänger)
- Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung
Schritt 3:
Nach Abschluss der Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Der Bewilligungszeitraum, innerhalb der Fördergegenstand gekauft werden muss, beträgt insgesamt 12 Monate.
Weitere Informationen zur Förderung der Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger
Für die Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depots):
Schritt 1:
Für die Erstellung der Projektskizze ist die verbindliche Gliederung aus der vorgegebenen Richtlinie zu verwenden und das ausgefüllte Berechnungsformular zur Ermittlung der Treibhausgasminderung mit einzureichen.
Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Schritt 2:
Sofern alle Voraussetzungen an die Skizze erfüllt sind, wird die Skizze mit in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen. Die Skizzen, die für die Förderung in Betracht kommen, kommen in die zweite Stufe zur Stellung eines Förderantrags.
Weitere Informationen zur Förderung der Mikro-Depots
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Ende Februar 2021 läuft die nachstehende Förderung für Schwerlastenräder aus:
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenräder mit Zuladungskapazität von mind. 150 kg und 1 Kubikmeter Volumen, man kann auch Lastenfahrrad und Anhänger mit Elektromotor kombinieren
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Es werden 30% des Kaufpreises erstattet, bzw. Beträge bis zu 2500 Euro
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Unternehmen und Genossenschaften, sowie Freiberufler, Hochschulen, Krankenhäuser und Kommunen
Wie kann ich den Antrag stellen?
Schritt 1: Füllen Sie den Antrag aus. Dies ist ausschließlich online über das elektronische Antragsformular möglich
Schritt 2: Checken Sie den Antrag auf Vollständigkeit. Der Antrag muss die folgenden Dokumente enthalten:
- ausgefülltes elektronisches Antragsformular
- Nachweis der Erfüllung der Fördervoraussetzungen
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
Schritt 3: Nach der Antragsprüfung wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Förderung festgesetzt
Wichtig: Nach der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind nachträgliche Änderungen der Angaben nur noch innerhalb eines Monats möglich
Die neue bundesweite Kaufprämie für Lastenräder beantragen
Ab dem 01. März 2021 tritt die Erweiterung der Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative in Kraft. Die Förderung der gewerblichen Nutzung von Lasten-, bzw. Cargo e-Bikes soll helfen die anspruchsvollen Klimaschutzziele und somit zusätzliche CO2-Einsparungen zu erreichen.
Die Richtlinie sieht eine Prämie bis zu 25 % des Kaufpreises eines Lasten e-Bikes oder e-Lastenfahrradanhängers vor, die bis zu maximal 2.500 Euro gefördert wird. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können diese Förderung Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände.
Förderfähig sind e-Lastenfahrräder sowie e-Lastenfahrradanhänger, die neu und serienmäßig hergestellt wurden, eine Nutzlast von min. 120 kg und eine Transportmöglichkeit aufweisen. Diese Transportmöglichkeit muss unlösbar mit dem Bike verbunden sein und mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.
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