Sichere dir jetzt die Prämie in Niedersachsen!

Registrierung für das Förderprogramm ab sofort möglich

Lastenrad Förderung in Niedersachsen

Du wohnst in Niedersachsen und möchtest dir schon seit Langem ein Lastenfahrrad anschaffen? Dann haben wir großartige Neuigkeiten für dich! Denn ab sofort hast du die Chance dir eine Kaufprämie für die Anschaffung eines Lastenrads zu sichern! Der Zuschuss bei der Anschaffung eines e-Lastenfahrrads beträgt 800 Euro. Registriere dich ganz einfach für das Förderprogramm Lastenräder in Niedersachsen mit Hilfe des Kundenportals der NBank. In diesem Beitrag verraten wir dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie genau die Förderung abläuft.

Wer profitiert von der Förderung?

Privatpersonen mit Hauptsitz in Niedersachsen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Chance zur Förderung erhalten auch natürliche (insbesondere Einzelunternehmen) sowie juristische Personen (insbesondere Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften). Hier muss sich die Niederlassung oder der Tätigkeitsschwerpunkt ebenfalls in Niedersachsen befinden.

Zudem ist zu beachten, dass kommunale Gebietskörperschaften pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen müssen und Verleihanbieter maximal 10 Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person.

Was wird unter welchen Bedingungen gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung eines neuen Lastenfahrrads mit und ohne elektronische AntriebsunterstützungLastenfahrräder, die mit einem Motor ausgestattet sind, sind auch bekannt als e-Lastenrad, Cargo e-Bikes oder Lasten e-Bike. Lasten S-Pedelecs (ohne Zubehörteile) fallen ebenfalls unter die Förderungsdefinition. Die Cargo e-Bikes im Speed-Pedelec-Gewand sind mit einem Elektromotor ausgerüstet, der die Fahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung (auch Lasten S-Pedelecs) werden mit bis zu 800 Euro gefördert und Lastenräder ohne elektrische Unterstützung mit bis zu 400 Euro.

Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) muss bei dem zu fördernden Lastenrad bei bis zu 40 Kilogramm liegen und der Zweck der Nutzung muss überwiegend dem Transport von Gütern dienen. Auch der Transport von Personen ist erlaubt, solange es nicht der Hauptzweck der Nutzung und Anschaffung des Lastenfahrrads ist. Gewerbetreibende und Unternehmen müssen eine Projektskizze inklusive Kaufangebot einreichen und dokumentieren, dass sie drei Angebote angefordert haben.

Ausgeschlossen von der Förderung sind: 

  • Lastenräder, die ausschließlich für den Transport von Personen konzipiert sind (z.B. Rikschas)
  • Die Nachrüstung von Lastenrädern mit elektronischen Motoren
  • Lastenräder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als Verkaufsfläche genutzt werden (z.B. Coffeebikes, Bierbikes)
  • Die Anschaffung von Lastenrädern, e-Lastenrädern und Lasten-S-Pedelecs zur entgeltlichen Vermietung
  • Ausgaben für die Entwicklung von Prototypen
  • Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Zubehörteilen wie Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlössern, Luftpumpen, Fahrradhelmen etc. (diese Ausgaben sind im Angebot entsprechend auszuweisen)
  • Beschaffungen eines Lastenrads, bevor der Bewilligungsbescheid erteilt worden ist
  • Es erfolgt keine Förderung beim Erwerb gebrauchter Lastenfahrräder

So sicherst du dir deine Förderung

Im ersten Schritt musst du dich im Kundenportal der NBank registrieren, um im Zuge dessen Rückmeldungen oder auch Abrechnungen erhalten zu können. Um auf das Kundenportal der NBank zu gelangen klicke einfach hier.

Nachdem du dich registriert hast, kannst du bereits auf der Seite der NBank einen elektronischen Antrag stellen. Hier wirst du Schritt für Schritt begleitet, um am Ende des Prozesses den Antrag sowie zusätzlich benötigte Dokumente online einzureichen. Außerdem ist zu beachten, dass der Antrag für das Förderprogramm innerhalb von 4 Wochen unterschrieben per Post an die NBank zugestellt wird. Achtung! Dieser muss bis spätestens 31.12.2021 sowohl online also auch postalisch bei der NBank vorliegen.

Beginne mit der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Denn nur auf diese Weise kannst du die Förderung für das gewünschte Lastenrad erhalten. Der entsprechende Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (9 Monate nach Erteilung des Förderbescheids) bei der NBank vorliegen. Der Förderbetrag wird dann im Anschluss an die Prüfung des eingereichten Nachweises ausgezahlt.

Unter dem folgenden Link findest du die Adresse der Investitions- und Förderbank Niedersachsen und eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung: Produktinformation NBank

Kurzer Überblick

  • Privatpersonen mit Hauptwohn- bzw. Sitz in Niedersachsen sowie natürliche und juristische Personen
  • Die Förderung ist bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt
  • Die Zuschusshöhe beträgt bei der Anschaffung eines Lastenrads 400 Euro und bei der Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs 800 Euro

Unsere Lastenrad Experten in Niedersachsen stehen dir jederzeit zur Verfügung und beraten dich gerne rund um das Thema Förderung. Das Team hilft dir dabei, dass für dich passende Lastenfahrrad zu finden. Vereinbare ganz einfach einen Termin und teste unsere Lastenfahrräder bei einer Probefahrt aus.

Svenja Bobbe

Svenja Bobbe

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