Rechtliche Grundlagen und Sicherheitstipps für das Lastenrad

Was Lastenradler wissen müssen

Lastenräder sind mittlerweile aus vielen Städten nicht mehr wegzudenken. Sie sind praktisch, vielseitig einsetzbar und eine umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch welche rechtlichen Regelungen gelten für Lastenräder? Wie sieht es mit der Sicherheit aus – vor allem, wenn Kinder oder Hunde mitfahren? Und was ist bei motorisierten Varianten, insbesondere schnelleren wie S-Pedelecs, zu beachten?

Rechtliche Aspekte und Sicherheitstipps für Lastenräder

Dürfen Lastenräder auf Radwegen fahren?

Lastenräder gelten rechtlich als Fahrräder, wenn sie keine elektrische Unterstützung über 25 km/h haben. Daher dürfen sie auf Radwegen fahren, sofern diese nicht ausdrücklich für andere Fahrzeugtypen gesperrt sind. Für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h elektrisch unterstützen, gilt hingegen ein Verbot auf Radwegen. Diese Bikes müssen entsprechend auf der Straße gefahren werden.

Helmpflicht: Was gilt?

Für klassische Lastenräder und Pedelecs (elektrisch unterstützte Fahrräder bis 25 km/h) gibt es keine gesetzliche Helmpflicht. Trotzdem wird das Tragen eines Helms sowohl für Fahrer:innen als auch für Passagiere dringend empfohlen, denn Unfälle passieren immer wieder – und daran muss nicht der Fahrerende Schuld tragen. Natürlich kann ein Helm nicht zu 100 Prozent schützen, aber er kann oft Schlimmeres verhindern. Da S-Pedelecs als Kleinkrafträder eingestuft werden, besteht beim Fahren eines S-Pedelecs auch eine Helmpflicht!
Wenn du generell mehr zu dem Thema erfahren möchtest, haben wir für dich einen Helm-Guide erstellt. Hier erhältst du weitere Einblicke über eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen.

Junge sitzt mit Helm im Lastenfahrrad von Triobike

Führerschein und Mindestalter: Was muss ich beachten?

Für klassische Lastenräder und Pedelecs gibt es keine Führerscheinpflicht oder ein Mindestalter. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h unterstützen, erfordern hingegen einen Führerschein der Klasse AM und dürfen somit auch erst ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden.

Versicherung: Welche Regeln gelten?

Für klassische Lastenräder und Pedelecs besteht keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Die Entscheidung für eine Versicherung für dein Lastenrad kann sich allerdings aus verschiedenen Gründen als äußerst sinnvoll erweisen. Ein wichtiger Punkt ist der Diebstahlschutz, denn ein Lastenrad ist aufgrund der höheren Anschaffungskosten oftmals ein attraktives Ziel für Diebe. Eine spezielle Versicherung minimiert im Falle eines Diebstahls den finanziellen Verlust und ermöglicht eine schnellere Wiederbeschaffung oder eine entsprechende Reparatur.
Im Falle eines S-Pedelecs benötigst du zusätzlich ein Versicherungskennzeichen, da die Bikes rechtlich als motorisierte Fahrzeuge gelten.

Beleuchtung und technische Vorschriften

Wie bei allen Fahrrädern schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Lastenräder eine funktionierende Beleuchtung vor. Dazu gehören ein Front- sowie Rücklicht und Reflektoren. Außerdem darf das vom Hersteller angegebene zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden, damit die Sicherheit gewährleistet werden kann und die Fahrenden sowie mögliche Passagiere unversehrt an ihrem gewünschten Ziel ankommen.

Transport von Kindern und Hunden

Für den sicheren Transport von Kindern sind die entsprechenden Lastenräder mit Sitzen und Sicherheitsgurten ausgestattet oder können je nach Modell nachgerüstet werden. Die Lastenrad Hersteller bieten hier eine große Auswahl an unterschiedlichem Zubehör. Kinder müssen während der Fahrt angeschnallt sein, damit diese sicher in der Transportbox mitgenommen werden können. Gleiches gilt für Hunde, hier gibt es ebenfalls Vorrichtungen und entsprechendes Zubehör, damit sie entspannt in der Box Platz nehmen können. In unserem Sortiment der Hersteller findest du außerdem spezielle Lastenräder mit Hundetüren, damit die Vierbeiner nicht springen müssen und sich noch besser an den Transport gewöhnen können. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Passagiere ausreichend gesichert sind, da ein Verrutschen nicht nur gefährlich für die Passagiere sein kann, sondern zusätzlich die Fahrstabilität beeinträchtigt.

Ein Hund liegt im Lastenrad von Babboe

Nutzung im Nahverkehr

In einigen Städten können Lastenräder kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Regionalzügen oder S-Bahnen mitgenommen werden. Es empfiehlt sich jedoch, die jeweiligen Mitnahmebedingungen der Verkehrsunternehmen zu prüfen, da Regelungen von Region zu Region unterschiedlich sind. Darüber hinaus nimmt das Lastenrad im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad mehr Raum in Anspruch, daher wird empfohlen auf die jeweilige Auslastung des Verkehrsmittels zu achten.

Don´t drink & drive:

“Don´t drink & drive” gilt auch für das Lastenradeln, denn für das Fahren eines Lastenrads gelten die gleichen Promillegrenzen wie für herkömmliche Fahrräder. Bis zu 0,3 Promille bleibst du grundsätzlich straffrei, solange keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 0,5 Promille kann eine Geldstrafe drohen, und ab 1,6 Promille gilt dies als Straftat. Besonders für S-Pedelecs ist Vorsicht geboten, da hier die strengeren Grenzwerte für motorisierte Fahrzeuge gelten und die Grenze somit bei 0,5 Promille liegt. Auf der sicheren Seite bist du – und auch die anderen Verkehrsteilnehmenden, wenn du das Bike an diesen besonderen Tagen einfach stehen lässt!

Tipps für eine sichere Fahrt

Anfänger:innen sollten zunächst das Fahrverhalten in verkehrsberuhigten Zonen oder auf einem sicheren Übungsgelände testen, denn dies kann sich je nach Lastenrad von einem herkömmlichen Fahrrad unterscheiden. Das höhere Gewicht und der längere Bremsweg erfordern eine angepasste Geschwindigkeit und ein Einschätzen der Kurven. Die Ladung sollte immer sicher befestigt sein, damit sie nicht verrutscht oder das Rad destabilisiert. Gleiches gilt für Passagiere, diese sollten natürlich ebenfalls zu jeder Zeit sicher angeschnallt sein, damit gefährliche Situationen verhindert werden können.

Für den Transport von Kindern gibt es Modelle mit Sicherheitsgurten und Sitzen sowie entsprechendes Zubehör, welches nachgerüstet werden kann – dazu zählen auch verschiedene Regen- oder Sonnenschutzmöglichkeiten. Hunde können in speziell konzipierten Transportboxen mitfahren, wobei ein zusätzlicher Gurt Sicherheit bietet. In allen Fällen ist die richtige Sicherung entscheidend und beugt Unfälle vor!
Gerne unterstützen dich unsere Lastenrad Experten vor Ort bei deiner Suche und finden mit dir gemeinsam das perfekte Lastenfahrrad – für dich und deinen gewünschten Einsatzzweck!

Picture of Svenja Bobbe

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